Informationspflichten
Egal, ob Sie Interessenten per Briefwerbung oder Telefonmarketing bewerben, müssen Sie neben der Einhaltung der Transparenz- und Informationspflichten der DS-GVO die Empfänger auch über ihr Widerspruchsrecht und die Adressherkunft informieren. Da nach Artikel 14 (2) (f) der DS-GVO der Auslegungsspielraum sehr groß gehalten worden ist, empfehlen wir Ihnen das nachfolgende Muster zu verwenden. Alternativ kann die Adressherkunft auch verallgemeinert und elektronisch ausgelagert werden. Jedoch darf der Hinweis auf das Widerrufsrecht (Artikel (7) (3)) bei beiden Werbewegen nicht ausgelassen werden.
Muster „Informationstext im Werbeschreiben / Telefondialog“
Datenschutzinformation: Wir sind daran interessiert, die Kundenbeziehung mit Ihnen zu pflegen. Deshalb verarbeiten wir auf Grundlage von Artikel 6 (1) (f) der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (auch mit Hilfe von Dienstleistern) Ihre Daten, um Ihnen Informationen und Angebote zukommen zu lassen. Wenn Sie dies nicht wünschen, können Sie jederzeit bei uns der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen. [Optional: Per E-Mail bzw. Verweis Website] Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter [Datenschutzinformation – Erwägungsgrund 58 – Verweis Datenschutzbeauftragten]
Empfehlung zur Angabe der Adressherkunft
Adressherkunft: interfon adress GmbH, Leisewitzstr. 26, D-30175 Hannover – weitere Informationen zur Erhebung und zum Widerspruch: datenschutz.interfon-adress.de