Wie werden firmenbezogene Merkmale in der neuen DS-GVO behandelt?
Merkmale, die sich auf ein Unternehmen beziehen wie die Zuordnung zu einem Wirtschaftszweig und Angabe einer Betriebsgröße etc., sind von der neuen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) unberücksichtigt.